Der OECD-Steuerausschuss hat anlässlich seiner Tagung am 22. 12. 2000 die Ergänzung des Kommentars zuArt 5 OECD-MAhins der Anwendung der Betriebstättenregel des MA auf E-Commerce-Aktivitäten genehmigt. Im Folgenden werden die wichtigsten Überlegungen des Steuerausschusses in diesem Zusammenhang dargestellt und die neuen Absätze des Kommentars in einer vorerst informellen deutschen Übersetzung wieder gegeben1)).