Seit 1. 1. 2001 sind Pensionsabfindungen nur mehr dann mit dem halben Steuersatz zu versteuern, wenn der Barwert des Pensionsanspruches den Wert gemäß § 1 Abs 2 Z 1 Pensionskassengesetz (im Moment 125.000 S) nicht übersteigt. Der Beitrag widmet sich dem Wegfall der begünstigten Besteuerung von Pensionsabfindungen und den Auswirkungen auf die Praxis.
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