Ausgehend von einem konkreten Beispiel wird der Frage nachgegangen, ob und ab wann bestrittene Forderungen als Vermögensgegenstand ausgewiesen werden können.
bestritten
Vermögen
Ausgehend von einem konkreten Beispiel wird der Frage nachgegangen, ob und ab wann bestrittene Forderungen als Vermögensgegenstand ausgewiesen werden können.
bestritten
Vermögen