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Steuerlicher Rückstellungsbegriff und handelsrechtliche Maßgeblichkeit (Novacek, FJ 1/2001, 11)

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 2001/244ÖStZ 2001, 126 Heft 6 v. 15.3.2001

Nach Ansicht von Novaceksind Rückstellungen für sonstige ungewisse Verbindlichkeiten ab Wirksamwerden des RLG nicht erst bei „größter Wahrscheinlichkeit“ sondern bereits bei „überwiegender“ Wahrscheinlichkeit zu bilden.

Rückstellung

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