Entgegen Riener-Micheler/Urtzist der Autor der Auffassung, dass der Ausweis von Eigenkapitalzinsen in der Handelsbilanz nicht zulässig sei. Der bilanzielle Ausweis beschränke sich der ratio legis folgend nämlich nur auf den Ausweis in der steuerlichen Gewinnermittlungsart durch Betriebsvermögensvergleich.
Eigenkapital