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Überschießende Vorsorge nach § 24 Abs 2 UmgrStG (Oberleitner, RdW 2001/62 1/2001, 61)

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 2001/234ÖStZ 2001, 126 Heft 6 v. 15.3.2001

Nach § 24 Abs 2 UmgrStG ist bei einem Zusammenschluss nach Art IV UmgrStG die Buchwertfortführung nur zulässig, wenn für die weitere Gewinnermittlung Vorsorge getroffen wird, dass es bei den am Zusammenschluss beteiligten Steuerpflichtigen durch den Vorgang der Übertragung zu keiner endgültigen Verschiebung der Steuerbelastung kommt. Der Autor zeigt auf, dass ein Zuviel an Vorsorge auch zu wenig sein kann für die Buchwertfortführung.

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