Da § 47 Abs 2 EStG idF BudgetbegleitG 2001 nicht mehr an § 25 Abs 1 Z 1 lit b EStG anknüpft, ist der weisungsfrei gestellte Gesellschafter-Geschäftsführer nicht mehr von § 47 Abs 2 EStG erfasst. Daraus ergeben sich Konsequenzen im Hinblick auf die Absetzbeträge gemäß § 33 Abs 5 EStG, auf das Kommunalsteuergesetz und das FLAG.