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Nicht wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer iSd § 25 Abs 1 Z 1 lit b EStG ist nicht mehr Dienstnehmer iSd § 47 Abs 2 EStG! (Reinisch, RdW 2001/60 1/2001, 58)

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 2001/232ÖStZ 2001, 125 Heft 6 v. 15.3.2001

Da § 47 Abs 2 EStG idF BudgetbegleitG 2001 nicht mehr an § 25 Abs 1 Z 1 lit b EStG anknüpft, ist der weisungsfrei gestellte Gesellschafter-Geschäftsführer nicht mehr von § 47 Abs 2 EStG erfasst. Daraus ergeben sich Konsequenzen im Hinblick auf die Absetzbeträge gemäß § 33 Abs 5 EStG, auf das Kommunalsteuergesetz und das FLAG.

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