Das Budgetbegleitgesetz 2001 hat in der BAO einige zwei Wochen betragende Fristen auf einen Monat verlängert. Dies betrifft die Nachfristen bei Widerruf von Zahlungserleichterungen, Nichtstattgabe eines rechtzeitig eingebrachten Zahlungserleichterungsansuchens, Widerruf einer Löschung und Widerruf einer Entlassung aus der Gesamtschuld sowie die Zweiwochenfrist bei Erlassung eines Vollstreckungsbescheides.