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Anspruchszinsen gemäß § 205 BAO (Ritz, SWK 1/2001, S 27)

Artikelrundschau(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtÖStZ 2001/223ÖStZ 2001, 125 Heft 6 v. 15.3.2001

Zu den wichtigsten Änderungen der BAO durch das Budgetbegleitgesetz 2001 gehört die Einführung einer Verzinsung für Einkommen-(Körperschaft-)steuernachforderungen und -gutschriften in § 205 BAO. Die Anspruchszinsen sollen mögliche Zinsvorteile bzw Zinsnachteile ausgleichen, die sich aus unterschiedlichen Zeitpunkten von Abgabenfestsetzungen ergeben. Der Autor befasst sich mit folgenden Themen: Anwendungsbereich des § 205 BAO, Zinsenberechnung, Anzahlungen, Gutschriftszinsen, Zinsenbescheid, Berücksichtigung der Nachforderungszinsen bei der Festsetzung von anderen Nebenansprüchen und mit § 205 BAO zusammenhängenden Änderungen der BAO.

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