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Anrechnung der zeitabhängigen Maut (Mautvignette) nach dem Bundesstraßenfinanzierungsgesetz 1996 auf die Straßenbenützungsabgabe für das Jahr 2001 - Information der Steuersektion vom 14. 2. 2001

Die erste Seite aktuellÖStZ 2001/188ÖStZ 2001, 85 Heft 5 v. 1.3.2001

Auf Grund der ab 2001 geltenden neuen Kosten der Mautvignette ergeben sich für die Anrechnung gemäß § 3a Straßenbenützungsabgabegesetz neue anrechenbare Höchstbeträge. Zwei Tabellen mit den ab 1. 1. 2001 geltenden Beträgen (für LKW bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht und LKW von mehr als 7,5 Tonnen Gesamtgewicht) finden sich auf der Internet-Seite des BMF (www.bmf.gv.at ). Zu beachten ist, dass nicht mehr als die zu entrichtende Straßenbenützungsabgabe (StraBA) angerechnet werden kann.

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