Auf Grund der ab 2001 geltenden neuen Kosten der Mautvignette ergeben sich für die Anrechnung gemäß § 3a Straßenbenützungsabgabegesetz neue anrechenbare Höchstbeträge. Zwei Tabellen mit den ab 1. 1. 2001 geltenden Beträgen (für LKW bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht und LKW von mehr als 7,5 Tonnen Gesamtgewicht) finden sich auf der Internet-Seite des BMF (www.bmf.gv.at ). Zu beachten ist, dass nicht mehr als die zu entrichtende Straßenbenützungsabgabe (StraBA) angerechnet werden kann.