Sachverhalt:
Der P. P. Handels GmbH wurde für das Jahr 1996 die Mindestkörperschaftsteuer in Höhe von 15.000 S gem. § 24 Abs 4 KStG (idF BGBl 1994/680) vorgeschrieben. Da über das Vermögen der Gesellschaft der Konkurs eröffnet worden war, legte die Masseverwalterin dagegen ein Rechtsmittel ein. Gegen die Abweisung erhob sie in der Folge Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof, der diese an den Verwaltungsgerichtshof abtrat. Als Begründung wurde in der Beschwerde u.a. vorgebracht, die Vorschreibung der Mindestkörperschaftsteuer stehe nicht mit Art 10 der Richtlinie 69/335 imEinklang.