Sachverhalt:
Das belgische Einkommensteuergesetz (EStG 1964) sieht bei betrieblichen Einkünften die Vortragsmöglichkeit von Verlusten der fünf vorhergehenden Steuerzeiträume vor. Eine dazu ergangene Durchführungsverordnung schlüsselt den Gesamtgewinn nach seiner Herkunft auf in:
in Belgien erzielten Gewinn, im Folgenden: als „belgischer Gewinn“;