Im Bereich des internationalen Steuerrechts hat der Begriff „Betriebsstätte“ eine zentrale Bedeutung. Im Zusammenhang mit Bauausführungen und Anlagenerrichtungen ist oft unklar, ob und unter welchen Voraussetzungen der Unternehmer den Tatbestand der Betriebsstätte erfüllt. Der Beitrag befasst sich mit der Einordnung der im internationalen Projektgeschäft gegebenen Sachverhalte in die Tatbestände des Art 5 OECD-MA.