Nach einer einleitenden Darstellung der Änderungen der Behandlung der ärztlichen Umsätze durch das UStG 1994 wird die umsatzsteuerliche Qualifikation bzw Vorsteuerabzugsberechtigung der im Jahre 1996 getätigten Investitionen eines Arztes beurteilt. Abschließend wird der Sachverhalt und die rechtliche Würdigung einer zu diesem Themenbereich ergangenen Berufungsentscheidung der FLD für Wien, Niederösterreich und Burgenland dargestellt.