Die voraussichtliche Zahlungsunfähigkeit ist in einem Finanzplan ausgehend von den Rahmenbedingungen am Prüfungsstichtag auf solche Planprämissen zu stützen, deren Eintritt mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Der Finanzplan sollte sinnvollerweise auf der Basis von gestaffelten Planungseinheiten und einem mehrmonatigen Planungshorizont erstellt werden. Im Beitrag wird der diesbezügliche IDW Prüfungsstandard PS 800, Stand 22. 2. 1999, wiedergegeben.