Nach einleitenden Ausführungen zur Beschränkung der Wirkung von EuGH-Urteilen aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht begründen die Autoren ihre Ansicht, dass die Argumentation der nationalen Abgabenbehörden, wonach eine Abgabe als überwälzt gilt, sofern sie dem Preis zugeschlagen wird, in wirtschaftlicher Betrachtungsweise abzulehnen sei.
Erkenntnis