Der vorliegende Aufsatz befasst sich mit der Frage, inwieweit Steuerfreibeträge bereits in der Handelsbilanz berücksichtigt werden könnten. Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass dies neben den klassischen Investitionsbegünstigungen nur für den Bildungsfreibetrag und die Rücklagen für Aktivrückstellungen denkbar wäre. Generell ist für die Zukunft jedoch eine klare Trennung von Handels- und Steuerbilanz zu fordern.