EStG 1988: § 37 Abs 5
Der Steuerpflichtige stellte seine selbstständige Tätigkeit als Handelsvertreter mit 31. 3. 1997 infolge Erlangens der Pensionsberechtigung zur Gänze ein.
Aus Anlass der damit in Zusammenhang stehenden Auflösung des Vertragsverhältnisses mit seinem einzigen Geschäftsherrn erhielt er von diesem eine Ausgleichszahlung gemäß § 24 HVertrG 1993.