Nachdem sich schon 1987 Sojer 1) undNowakovski 2) mit unterschiedlichen Ansichten zur Angehörigeneigenschaft des geschiedenen Ehegatten im Strafrecht äußerten, haben zum Zeugenentschlagungsrecht für geschiedene Ehegatten in jüngerer ZeitBertl/Fraberger 3) mit dem Ergebnis Stellung genommen, dass dem geschiedenen Ehegatten ein Zeugenentschlagungsrecht einzuräumen sei.