Durch das Budgetbegleitgesetz 2001 wurden Sonderregelungen betreffend die Vorauszahlungen bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer getroffen. Diese Regelungen gelten solange, bis das Jahr 2001 Grundlage für die Festsetzung der Vorauszahlungen ist.
Durch das Budgetbegleitgesetz 2001 wurden Sonderregelungen betreffend die Vorauszahlungen bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer getroffen. Diese Regelungen gelten solange, bis das Jahr 2001 Grundlage für die Festsetzung der Vorauszahlungen ist.