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Rückzahlung von zu hohen unbaren Entnahmen gemäß § 18 Abs 2 UmgrStG (Kauba, SWK 29/2001, S 709)

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 2001/1169ÖStZ 2001, 613 Heft 24 v. 15.12.2001

Gemäß § 18 Abs 2 2. Satz UmgrStG ist eine nach § 16 Abs 5 Z 2 UmgrStG den Grenzwert von 75% des Verkehrswertes übersteigende gebildete unbare Entnahme als versteuerte Rücklage zu behandeln. Der Autor geht der Frage nach, ob diese Rücklage eine evidenzkontenerhöhende Einlage im Sinne des § 4 Abs 12 Z 1 EStG und die Rückzahlung der Rücklage infolgedessen eine Einlagenrückzahlung im Sinne des § 4 Abs 12 EStG oder eine (verdeckte) Ausschüttung ist.

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