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Information des Bundesministeriums für Finanzen vom 8. 11. 2001

ÖStZ 2001/1128ÖStZ 2001, 593 Heft 23 v. 1.12.2001

A. Berechnung der Lohnsteuer für Lohnzahlungszeiträume ab 1. 1. 2002

B. Ausstellung von Lohnzetteln (Formular L 16) und elektronische Übermittlung der Lohnzetteldaten

A. Berechnung der Lohnsteuer für Lohnzahlungszeiträume ab 1. 1. 2002

A.1 Lohnsteuerberechnung unter Anwendung der „Effektiv-Tarif-Tabelle“

Auf Grund der mit dem Euro-Steuerumstellungsgesetz (EuroStUG 2001) vorgenommenen Änderungen entfällt bei Lohnsteuerberechnungen für Zeiträume ab 1. 1. 2002 die Rundung des Einkommens gemäß § 33 EStG 1988 auf volle 100 Schilling. Dadurch wird die Berechnung der Lohnsteuer insofern erleichtert, als sie direkt unter Anwendung der so genannten „Effektiv-Tarif-Tabelle“ ermittelt werden kann (die Verwendung einer Lohnsteuertabelle in Form einer „Annäherungstabelle“ ist aber auch möglich -- siehe Punkt A.2). Die Effektiv-Tarif-Tabelle stellt sich wie folgt dar:

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