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Kein 25%iger Sondersteuersatz für Substanzgewinne von Auslandsfonds im Ausland?

Die erste Seite aktuellÖStZ 2001/1122ÖStZ 2001, 577 Heft 23 v. 1.12.2001

Das BMF vertritt in einer bisher noch nicht veröffentlichten Einzelerledigung vom 28. 3. 2001 die Ansicht, dass bei Auslandsfonds, wenn sie sich auf einem ausländischen Depot befinden, bei der Veranlagung für die Substanzgewinne der 25%ige Sondersteuersatz nicht zur Anwendung kommen kann. Die Einzelerledigung hat folgenden Wortlaut:

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