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Werbetätigkeit von Tourismusverbänden: beabsichtigte Änderung der Umsatzsteuerrichtlinien Rz 273

Die erste Seite aktuellÖStZ 2001/1121ÖStZ 2001, 577 Heft 23 v. 1.12.2001

Die in den UStR 2000 unter Rz 273 vertretene Rechtsansicht wird nunmehr übersichtlich dargestellt.

Zum unternehmerischen Bereich der Tourismusverbände, Fremdenverkehrsvereine und Tourismusgemeinden („unmittelbare Werbung“) zählen bzw zum Vorsteuerabzug berechtigen danach:

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