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Arbeitskräftegestellung an die österr Konzerngesellschaft (EAS 1908 v 3. 8. 2001)

Anfragebeantwortungen des BMFDBA-AllgemeinÖStZ 2001/1099ÖStZ 2001, 571 Heft 22 v. 15.11.2001

Entsendet eine ausländische Kapitalgesellschaft aufgrund eines Arbeitsgestellungsvertrages Arbeitskräfte für Zeiträume unter 183 Tagen an eine österr konzernzugehörige Gesellschaft und gewährt die inländische Gesellschaft Sachbezüge wie Unterkunft und Dienstauto, wobei die genannten Arbeitskräfte ihre Arbeitsleistungen nur ihrem ausländischen Arbeitgeber erbringen (echte Arbeitskräfteüberlassung, ausländischer Überlasser ist der einzige Arbeitgeber), dann handelt es sich bei den von der österr Gesellschaft zusätzlich gewährten Vorteilen um ein Entgelt von dritter Seite. In diesem Fall wäre bei Anwendung eines auf OECD-Basis geschlossenen DBA nicht nur der vom ausländischen Arbeitgeber unmittelbar, sondern auch der mittelbar im Wege der inländischen Gesellschaft gezahlte Arbeitslohn in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Allerdings müsste dieses Sachverhaltsbild auch durch die Vertragsgestaltung mitgetragen werden; denn die Kosten für die Sachbezüge wären diesfalls Teil der zu leistenden Arbeitsgestellungsvergütung. (SWI 2001, 410)

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