Durch das Vorabentscheidungsersuchen der FLD für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 21. 12. 1999 soll geklärt werden, ob der Ausschluss der Endbesteuerung bzw des Hälftesteuersatzes für Dividenden aus ausländischen Aktien der Kapitalverkehrsfreiheit entspricht. Der Autor berichtet über die seit Einbringung des Vorabentscheidungsersuchens gesetzten Verfahrensschritte.