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Einbringung von betrieblichen Kapitalanteilen gesellschaftsteuerbefreit? (Kirchmayr/Knörzer, RdW 8/2001, 499)

ArtikelrundschauGebühren und Verkehrsteuern, BewertungÖStZ 2001/996ÖStZ 2001, 510 Heft 20 v. 15.10.2001

Gemäß § 22 Abs 3 UmgrStG sind Einbringungsvorgänge von den Kapitalverkehrsteuern und von den Gebühren nach § 33 TP 21 GebG befreit, wenn das zu übertragende Vermögen am Tag des Abschlusses des Einbringungsvertrages länger als zwei Jahre als Vermögen des Einbringenden bestanden hat. Der Beitrag setzt sich kritisch mit der Auffassung des BMF auseinander, die - in Bezug auf die Befreiungsvorschrift nach § 22 Abs 3 UmgrStG - für Betrieb und qualifizierte betriebliche Kapitalanteile den Fristenlauf und damit die Voraussetzungen für § 22 Abs 3 UmgrStG gesondert beurteilt.

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