Durch die Wohnrechtsnovelle 2000 wurden ua Änderungen in Bezug auf die vom Mieter zu leistenden Finanzierungsbeiträge vorgenommen. Diese Änderungen haben umsatzsteuerrechtliche Auswirkungen, die zu einer Ergänzung der UStR 2000 führten. Im Beitrag wird diese UStR-Ergänzung dargestellt und anhand von Beispielen erörtert.