Das Matching-Prinzip tritt in Zusammenhang mit dem Vorsichts- und dem Abgrenzungsprinzip auf. Eine eigenständige Bedeutung kann ihm nach geltender Rechtslage allerdings nicht zugemessen werden, woran auch eine Interpretation des Beratenden Forums für Rechnungslegung der Europäischen Kommission aus dem Jahr 1997 nichts ändern kann.