Gemäß § 4 Abs 5 EStG sind Aufwendungen, die durch eine betriebliche (berufliche) Reise veranlasst sind, als Betriebsausgaben abzugsfähig. Probleme ergeben sich immer wieder hinsichtlich der steuerlichen Anerkennung von Studienreisen, bei so genannten Mischprogrammen oder wenn der Steuerpflichtige auf der Reise vom anderen Ehepartner begleitet wird.