Beiser kommt in ÖStZ 2000, S 413 ff, zum Ergebnis, dass nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip die Abzinsung von Rückstellungen und die Abzinsung von Verbindlichkeiten sachlich nicht gerechtfertigt sind. Demgegenüber hält der Autor in seinem Resümee fest, dass eine Prüfung am Gleichheitsgebot im klassischen Stile vorzunehmen sei, die aber sämtliche Normen in Bezug nehmen muss, die für die Abzinsungsfrage von Bedeutung sind.