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Die Behandlung von Auflösungsgewinnen infolge der erstmaligen Anwendung des § 9 Abs 5 EStG (Fritz-Schmied, SWK 22/2001, S 560)

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 2001/974ÖStZ 2001, 509 Heft 20 v. 15.10.2001

Durch das BBG 2001 wurde dem § 9 EStG ein neuer Abs 5 angefügt. Dieser normiert, dass ab der Veranlagung 2001 Verbindlichkeits- und Drohverlustrückstellungen, die am Bilanzstichtag eine Restlaufzeit von mehr als zwölf Monaten aufweisen und deren Bewertung nicht im § 14 EStG geregelt ist, mit 80% ihres Teilwertes zu passivieren sind. Die Autorin stellt eine - von den Erläuterungen in der Regierungsvorlage abweichende - Berechnungsmethode für die Ermittlung des Auflösungsgewinnes vor.

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