Zur Erleichterung einer Beurteilung einer Betriebstättenbegründung im E-Commerce einigte sich der Steuerausschuss der OECD am 22. 12. 2000 auf eine Ergänzung des Kommentars zu Art 5 des OECD-MA, die im Beitrag näher beschrieben wird. Dem OECD-MA werden diese Punkte voraussichtlich 2002 hinzugefügt. Diese bevorstehende Ergänzung nimmt der Autor zum Anlass, die Bestimmungen zur Betriebstättenbegründung im Bereich E-Commerce in Österreich zu beleuchten.