Nach den Erläuterungen in der Regierungsvorlage zu § 205 BAO sind die Nebenansprüche des Fiskus genau so zu behandeln wie der jeweilige Hauptanspruch. Der Autor setzt sich mit dieser in der Literatur mehrfach kritisierten Regelung bzw deren Auslegung auseinander und kommt zum Ergebnis, dass es verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Einkommensbesteuerung von Gutschriftszinsen gilt.