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Niederschrift mit Bescheidwirkung?

ÖStZ 2001/954ÖStZ 2001, 506 Heft 20 v. 15.10.2001

Besprechung des Erkenntnisses des VwGH vom 24. 1. 2001, 99/16/0529-12

Der VwGH ist der Auffassung, dass eine Niederschrift im gemeinschaftlichen Zollrecht eine sog „Entscheidung“ nach Art 4 Nr 5 Zollkodex (ZK) ist, die auch mittels Berufung angefochten werden kann. Im Beschwerdefall begründet er dies mit dem Umstand, dass die Behörde einen Antrag auf Pauschalierung diverser Abzugsposten gestellt habe, dem mittels Niederschrift „stattgegeben“ wurde. Diese Niederschrift entfalte nach der Auffassung des VwGH eine Bindungswirkung für die Behörde, sodass ohne weitergehendes Ermittlungsverfahren von dieser „Entscheidung“ nicht abgegangen werden dürfe1)1)Eine Entscheidung ist einem (nationalen) Bescheid zwar ähnlich, kann sich in den Rechtswirkungen aber von diesem unterscheiden. Jeder zollrechtliche Bescheid ist eine Entscheidung. Umgekehrt hat diese Aussage aber keine uneingeschränkte Gültigkeit..

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