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Umsatzsteuer als Hindernis für Outsourcing?

ÖStZ 2001/952ÖStZ 2001, 497 Heft 20 v. 15.10.2001

Die Entscheidung des EuGH im Fall Skandia (vgl dazu ausführlich ÖStZB 2001/348) zeigt eine restriktive Haltung bei der Anwendung der Umsatzsteuer auf Konzernsachverhalte und Outsourcing. Betroffen sind neben Banken und Versicherungen sämtliche Erbringer unecht umsatzsteuerbefreiter Leistungen. Das frühere Urteil SDC muss nunmehr einschränkend interpretiert werden. Der jüngste Schlussantrag im Fall CSC bestätigt diese Auffassung. Jede Form des Outsourcing sollte kritisch überdacht werden. Die kürzlich vonMenner/Herrmann2)2)Stefan Menner/Harald Herrmann, Outsourcing bei Versicherungen -- Ende der Gestaltungsmöglichkeiten nach der Entscheidung des EuGH v. 8. 3. 2001 -- Rs C-240/99 ?, UR 2001, 229.) geäußerte Meinung von bestehenden Gestaltungsfreiheiten kann nicht geteilt werden. Ein Beitrag über den Gegensatz von Steuerstruktur und Unternehmensstruktur.

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