Die Entscheidung des EuGH im Fall Skandia (vgl dazu ausführlich ÖStZB 2001/348) zeigt eine restriktive Haltung bei der Anwendung der Umsatzsteuer auf Konzernsachverhalte und Outsourcing. Betroffen sind neben Banken und Versicherungen sämtliche Erbringer unecht umsatzsteuerbefreiter Leistungen. Das frühere Urteil SDC muss nunmehr einschränkend interpretiert werden. Der jüngste Schlussantrag im Fall CSC bestätigt diese Auffassung. Jede Form des Outsourcing sollte kritisch überdacht werden. Die kürzlich vonMenner/Herrmann2)) geäußerte Meinung von bestehenden Gestaltungsfreiheiten kann nicht geteilt werden. Ein Beitrag über den Gegensatz von Steuerstruktur und Unternehmensstruktur.