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Ostgeschäfte über eine österr Schwesteragenturgesellschaft einer schweizerischen Handelsgesellschaft (EAS 1879 v 23. 7. 2001)

Anfragebeantwortungen des BMF1)DBA-SchweizÖStZ 2001/1009ÖStZ 2001, 516 Heft 20 v. 15.10.2001

Bedient sich eine schweizerische operativ tätige Handelsgesellschaft einer österr Schwestergesellschaft, um Handelsgeschäfte mit landwirtschaftlichen Produkten im Verhältnis zu den Reformstaaten zu tätigen, dann sind gem Art 9 DBA-Schweiz die Funktionen der österr Gesellschaft fremdüblich abzugelten. Die inländische Gesellschaft wird hiebei nicht als „abhängiger Vertreter“ und damit als Betriebstätte der schweizerischen Gesellschaft iSd Art 5 Abs 4 DBA-Schweiz anzusehen sein, wenn sie keine Abschlussvollmacht besitzt, die in Österreich gewöhnlich ausgeübt wird (s auch EAS 1289, ÖStZ 1998/21, 567, wonach eine Abschlussvollmacht unschädlich ist, wenn sie in Osteuropa ausgeübt wird). Beim Ansatz der hier maßgebenden Verrechnungspreise wird - soferne keine Vergleichspreise zur Verfügung stehen - gegen die Anwendung der Kostenaufschlagsmethode kein Einwand zu erheben sein, wenn die Funktion der österreichischen Gesellschaft lediglich die eines Vermittlers und nicht die eines Zwischenhändlers ist. (SWI 2001, 372)

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