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Verlustvortragsproblematik bei sukzessiven Baubetriebstätten (EAS 1880 v 23. 7. 2001)

Anfragebeantwortungen des BMF1)DBA-Deutschland (E,V)ÖStZ 2001/1005ÖStZ 2001, 515 Heft 20 v. 15.10.2001

Art 24 Abs 3 des am 24. 8. 2000 unterzeichneten DBA-Deutschland, dessen Anwendung auf Verluste ab 1998 mit VO BGBl II 2001/97 herbeigeführt wurde, verpflichtet Österreich, Inlandsbetriebstätten eines deutschen Unternehmens nicht ungünstiger zu besteuern als in Österreich ansässige Unternehmen, die die gleiche Tätigkeit ausüben. Erleidet daher ein deutsches Unternehmen in der österr Bau-Betriebstätte „A“ in den Jahren 1998 bis 2000 Verluste und erzielt dasselbe Unternehmen in einer anderen österr Bau-Betriebstätte „B“ in den Jahren 2001 bis 2002 Gewinne, dann ist nach dem Wortlaut der Abkommensbestimmungen für beide Betriebstätten ein Vergleich mit je einem österreichischen Unternehmen herzustellen. Da Verluste, die ein österr Unternehmen (der Steuerpflichtige A) erleidet, nicht von einem anderen österr Unternehmen (dem Steuerpflichtigen B) verwertet werden können, kann dies auch nicht im Fall der beiden Baubetriebstätten geschehen.

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