Werden solche Funktionen allerdings in Räumlichkeiten ausgeübt (zB auch in der Wohnung des Außendienstmitarbeiters), denen iSd Rz 7926 ff EStRL 2000 Betriebstätteneigenschaft zuzumessen ist, kann dies zur Folge haben, dass auch iSd DBA-Deutschland eine Betriebstätte gegeben sein. Im Geltungsbereich des am 24. 8. 2000 unterzeichneten neuen DBA-Deutschland ist hiefür eine weitere Voraussetzung, dass die Aktivitäten über eine bloß unterstützende Hilfsfunktion in Bezug auf die Vertriebsaktivitäten des deutschen Unternehmens hinausgehen. Keine unterstützende Hilfstätigkeit liegt mehr vor, wenn die Verkaufsverhandlungen in diesen Räumlichkeiten geführt werden (mag dies mit oder ohne Abschlussvollmacht geschehen). (SWI 2001, 373)