Beschäftigt eine österr Gesellschaft, die ihre Geschäftstätigkeit auf China auszuweiten beabsichtigt, zu Schulungszwecken Arbeitnehmer eines chinesischen Unternehmens kurzfristig (unter 183 Tagen) als Volontäre in Österreich und erhalten diese hiefür in Österreich einen Wohnungszuschuss und ein Taggeld zusätzlich zu den weitergezahlten Bezügen von ihrem chinesischen Arbeitgeber ausbezahlt, ergeben sich daraus folgende steuerliche Konsequenzen: