Der Beitrag zeigt auf, dass der von der OECD vorgegebene Fremdvergleich an der Wirklichkeit vorbei gehe, weil etwas hypothetisch unterstellt werde, was den Realitäten nicht entsprechen könne. Dies müsse nach Auffassung des Autors mehr oder weniger zwangsläufig zu Verwerfungen zwischen dem Abkommensrecht einerseits und dem innerstaatlichen Recht der Anwenderstaaten andererseits führen.
Anwenderstaat