Die Umsatzsteuerrichtlinien 2000 (UStRL) sind in erster Linie als Zusammenfassung bereits bestehender Erlässe gedacht. In einzelnen Abschnitten finden sich jedoch umfangreiche Aussagen, die bisher nur aus Kommentaren zu entnehmen waren und in Einzelfällen auch neue Rechtsansichten.
Umfangreich wurde Stellung genommen zu:
Schadenersatz (Rz 9 bis 20)