Die Risikorücklage ist im Zuge von Betriebsprüfungen bei Versicherungsunternehmen nach wie vor ein Prüfungsschwerpunkt. Im Folgenden wird versucht, zunächst die Aufgaben und Ziele der Risikorücklage als Eigenmittelbestandteil eines Versicherungsunternehmens herauszuarbeiten. Anschließend erfolgt eine Darstellung der Risikorücklage aus handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Sicht.