Der VfGH hat mit Erk 1. 10. 1999, G 6/99,G 26/99, G 27/99, G 85/99, eine Bestimmung im Kapitalverkehrssteuergesetz aufgehoben, nach der der Erwerb von bedingten Anwartschaftsrechten börsenumsatzsteuerpflichtig ist. Der Autor zeigt auf, dass die Erwägungen des VfGH ganz allgemein praktische Bedeutung haben.