Die umsatzsteuerliche Behandlung von gemischt, teils unternehmerisch teils privat, genutzten Wirtschaftsgütern unterliegt seit dem Beitritt Österreichs zur EU, auch bedingt durch eine sich weiterentwickelnde Rechtsprechung des EuGH, einem steten Wandel. Nach dem im März 2001 ergangenen EuGH-Urteil in der RechtssacheBakcsi1)) scheint eine neuerliche Adaption des§ 12 Abs 2 Z 1 UStG 1994unumgänglich zu sein. Das EuGH-Urteil selbst lässt aber auch eine Reihe von Fragen offen, auf die der Autor eine erste Antwort zu geben versucht.