Wer zahlt schon gerne Steuern? Viele zahlen vermutlich nur deshalb, weil sie der Steuer ohnehin nicht entkommen könnten. Von dieser Logik scheint die neue e-Welt auf den ersten Blick Ausnahmen zuzulassen. Was nicht real „ist“, kann auch nicht besteuert werden, denkt man. Doch auch digitale Güter eines über Internet-Transaktionen betriebenen, virtuellen Marktplatzes2)) (zB Download von Musik, Bildern, Programmen aus dem Internet; Inanspruchnahme von Online-Beratungsleistungen; Nutzung von Datenbanken über Internet; etc) sind gültige und vor allem „reale“ Anknüpfungspunkte für Besteuerung. Wie dies durch entsprechende Maßnahmen in den Steuerverwaltungen zu ermöglichen ist, durch Interpretation und Anwendung der Steuergesetze in der Praxis durchzusetzen ist3)) und wie davon letztlich auch Wirtschaft und Steuerpflichtige überzeugt werden können, dies war Hauptthema der Veranstaltung „Tax Administrations in an Electronic World“ in Montreal (Kanada).