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Reale Steuern auf digitale Güter eines virtuellen M@rktplatzes im Cyberspace der e-Weltvon Ottawa nach Montreal - ein kurzer Reisebericht

Internationales SteuerrechtAbkommensrecht, Außensteuerrecht, EU-RechtMag. Walter LindenthalÖStZ 2001/915ÖStZ 2001, 461 Heft 18 v. 15.9.2001

Wer zahlt schon gerne Steuern? Viele zahlen vermutlich nur deshalb, weil sie der Steuer ohnehin nicht entkommen könnten. Von dieser Logik scheint die neue e-Welt auf den ersten Blick Ausnahmen zuzulassen. Was nicht real „ist“, kann auch nicht besteuert werden, denkt man. Doch auch digitale Güter eines über Internet-Transaktionen betriebenen, virtuellen Marktplatzes2)2)Zur Definition eines virtuellen (elektronischen) Marktplatzes siehe zBKlaus EickerStructuring an Electronic Marketplace: Legal and Tax Issues“, INTERTAX Volume 29, Issue 4 [Kluwer Law International 2001]) (zB Download von Musik, Bildern, Programmen aus dem Internet; Inanspruchnahme von Online-Beratungsleistungen; Nutzung von Datenbanken über Internet; etc) sind gültige und vor allem „reale“ Anknüpfungspunkte für Besteuerung. Wie dies durch entsprechende Maßnahmen in den Steuerverwaltungen zu ermöglichen ist, durch Interpretation und Anwendung der Steuergesetze in der Praxis durchzusetzen ist3)3)Dazu ein kurzer chronologischer Pressespiegel als Stimmungsbild:
- Brüssel plant Internet-Steuer auf virtuelle Waren - Unternehmen, die Software, Musik etc via Internet vertreiben, sollen nach dem Plan der EU-Kommission die Umsatzsteuer des Bezugslands verrechnen müssen“, WBl vom 9. 2. 2000
- „Panel Fails to Find Consensus on Internet Taxation“, International Herald Tribune vom 22. 3. 2000
- „Internet steuert am Fiskus vorbei - Im Internet werden für immer höhere Summen Waren und Dienstleistungen verkauft, ohne dass das Finanzamt davon Wind bekommt“, Kurier vom 2. 6. 2000;
- „E-Commerce-Steuer macht Firmen Sorgen - Internet-Geschäfte sollen bis 2001 in Europa ein Volumen von fast 600 Mrd. öS ausmachen. Bei der Besteuerung dieser Transaktionen ist aber noch vieles unklar“, WBl vom 16. 6. 2000;
- „Steuern in Zeiten des E-Commerce - Durch den Verkauf digitaler Produkte über das Internet drohen dem Fiskus beträchtliche Ausfälle“, industrie Nr 13 (29. 6.-12. 7. 2000);
- „Cyberspace: Die Gratwanderung am Rande der Rechtsprechung - Das globale Internet fordert das Rechtssystem heraus: Viele, vor allem nationale Bestimmungen sind nicht mehr anwendbar“, WBl vom 6. 10. 2000;
- „Steuer für E-Commerce - Konsens rückt näher. Grosso modo sind sich OECD-Vertreter über ihre Empfehlungen zur steuerlichen Behandlung von E-Commerce handelseins. Ihre Schlussfolgerungen betreffen die internationale direkte Besteuerung, die Verbrauchsteuern und die Steuerverwaltung“,
- „Steuerchaos im E-Business - Große Unsicherheit herrscht bei der Umsatzsteuer für Dienstleistungen“, Standard vom 22. 5. 2001 ;
- „Download-Steuer für die EU - Die EU-Finanzminister wollen auch digitale Inhalte besteuern“, Computerwelt 23 / 2001; ;
- „Schweizer Weigerung ließ E-Commerce-Steuer platzen“, Computerwelt 24 / 2001 ;
- „Deutsche Steuerprüfer knöpfen sich Online-Händler vor“,WBl vom 8. 8. 2001; etc ...
) und wie davon letztlich auch Wirtschaft und Steuerpflichtige überzeugt werden können, dies war Hauptthema der Veranstaltung „Tax Administrations in an Electronic World“ in Montreal (Kanada).

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