Das Bundesministerium für Finanzen gibt im Folgenden seine Rechtsansicht zur Ausgliederung von Abfertigungs- und Jubiläumsgeldverpflichtungen durch Überbindung an eine Versicherung bekannt.
Folgende Abschnitte 8.5.6 und 8.7.3.7 werden in die EStR 2000 neu eingefügt: