Der BFH hat mit der Entscheidung vom 09.08.2000 in der Frage der Abzugsfähigkeit für Lizenzgebühren für die Nutzung von Warenzeichen und Namensrechten im Konzernverbund eine Grundsatzentscheidung getroffen, die nicht nur im deutschen Schrifttum für Aufsehen gesorgt hat. Die besondere Brisanz der Entscheidung des BFH liegt darin, dass sie sowohl der Auffassung der deutschen Finanzverwaltung als auch einschlägigen finanzgerichtlichen Urteilen eine klare Absage erteilt. Das Autorenteam untersucht nach einer Darstellung der deutschen Rechtslage die diesbezügliche österreichische Rechtslage und zeigt die Lehren aus der Entscheidung des BFH auf.